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   VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87   

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VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87 (https://dejure.org/1988,1034)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.09.1988 - 10 S 2334/87 (https://dejure.org/1988,1034)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. September 1988 - 10 S 2334/87 (https://dejure.org/1988,1034)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 28
  • NJW 1989, 1625
  • NVwZ 1989, 688 (Ls.)
  • NZV 1989, 327
  • VBlBW 1989, 146
  • DÖV 1989, 274
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.03.1988 - 7 B 188.87

    Ungeeignetheit des Fahrzeugführers bei regelmäßigem Haschischkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87
    Das Sachverständigengutachten, das der Senat zur näheren Konkretisierung der Ausführungen im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" über Einzelfragen des Auftretens eines Echorausches bei Prof. Dr. Wagner eingeholt hat (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 9.3.1988 - BVerwG 7 B 188.87 -) bestätigt ihn in seiner Überzeugung, daß die Abhängigkeit bzw. der regelmäßige Konsum von Haschisch die Fahreignung ausschließt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1987 - 10 S 2716/86

    Kein Anspruch auf Ersatz eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art in der Regel ungeeignet ist, der entweder von Haschisch abhängig ist, oder, ohne abhängig zu sein, regelmäßig Haschisch zu sich nimmt (vgl. die Urteile vom 18.2.1987 - 10 S 2110/86 - und vom 11.8.1987 - 10 S 2716/86 - sowie die Beschlüsse vom 15.7.1987 - 10 S 549/87 -, vom 17.12.1986 - 10 S 3194/86 - und vom 27.2.1986 - 10 S 306/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Dabei läßt der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes offen (vgl. auch die Beschlüsse des Senats vom 30.8.1993 - 10 S 1827/93 -, NZV 1994, 47 = Die Justiz 1994, 195 sowie vom 2.9.1993 - 10 S 1770/93 -) ob er im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - (BVerfGE 89, 69) an seiner Rechtsprechung zur fehlenden Kraftfahreignung wegen der Möglichkeit des Eintritts eines sog. Echorausches festhält (vgl. grundlegend Urt. v. 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, NJW 1989, 1625 = DÖV 1989, 274 = VBlBW 1989, 146).

    Dementsprechend hatte auch der Senat in seinem Urteil vom 6.9.1988 - 10 S 2334/87 - (a.a.O.) angenommen, daß wegen der Gefahr eines Echorausches selbst derjenige regelmäßige/gewohnheitsmäßige Cannabiskonsument zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, der im Einzelfall weder im medizinischen noch im psychologischen Bereich durch den Cannabiskonsum Defizite aufweist.

    Je länger der Zeitraum ist, desto mehr spricht für die Regelmäßigkeit der Einnahme (Urt. v. 6.9.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Dies um so mehr, weil es bei Haschischkonsum - auch bei einmaliger Zufuhr - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen zu einem Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einem "flash back" oder "Echorausch", kommen kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985 Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

    Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beobachtung, daß Haschisch - auch bei einmaligem Konsum - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen ein Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einen "flash back" oder "Echorausch", zur Folge haben kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985, Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe, NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim, NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1998 - 10 S 3013/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsgutachten bei Verdacht regelmäßigen

    Je länger der Zeitraum ist, desto mehr spricht für die Regelmäßigkeit der Einnahme (Beschl. v. 9.8.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 196; Urt. v. 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, NJW 1989, 1625 = DÖV 1989, 274 = VBlBW 1989, 146).
  • VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94

    Echorausch; Cannabiskonsum; Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Dabei stützt er sich, in Übereinstimmung mit der (früheren?) ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 11.08.1987 - 10 S 2716/86 - VBlBW 1988, 102; Urteil vom 06.09.1988 - 10 S 2334/87 - offen gelassen für den vorläufigen Rechtsschutz: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.08.1993 - 10 B 1827/93 -), auf das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr, 4. Aufl. 1992).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1992 - 10 S 1009/92

    Wiedererlangung der Kraftfahreignung - Nachweis der Drogenenthaltsamkeit

    Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Betrachtung der Sach- und Rechtslage besteht der dringende Verdacht, daß der Antragsteller, der nach seinen eigenen Angaben etwa von Juni 1991 bis November 1991 regelmäßig Heroin und Haschisch zu sich genommen hat, wegen der bisher nicht widerlegten Gefahr, diese Rauschmittel weiter zu konsumieren, zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, VBlBW 1989, 146 sowie den Beschluß des Senats vom 19.7.1989 - 10 S 1622/89 -, VBlBW 1990, 27 = DAR 1990, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 10 S 1827/93

    Fehlende Kraftfahreignung wegen der Möglichkeit des sogenannten Echorausches bei

    Es kann daher offen bleiben, ob die Rechtsprechung des Senats, nach der in Übereinstimmung mit den Aussagen des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr" (a.a.O., S. 22, 23) wegen der Gefahr des unvorhersehbaren Eintretens eines Rauschzustands (sogenannter "Echorausch") bereits derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, der zwar Haschisch regelmäßig konsumiert, aber im bewußt herbeigeführten akuten Rauschzustand am motorisierten Straßenverkehr nach den vorhandenen Erkenntnissen mutmaßlich nicht teilnimmt (vgl. im einzelnen das Urteil des Senats vom 6.9.1988 - 10 S 2334/87 - VBlBW 1989, 146 = NJW 1989, 1625 sowie den Beschluß des Senat vom 19.7.1989 - 10 S 1622/89 - VBlBW 1990, 27 = DAR 1990, 35), im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - einer Modifikation bedarf.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1989 - 10 S 1622/89

    Fahrerlaubnis - zur Eignung bei dringendem Verdacht des Drogenkonsums

    Die Möglichkeit des auf Dauer fortbestehenden Haschischkonsums führt, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt hat, bei den betreffenden Personen allein wegen der Gefahr des Eintritts eines sogenannten Echorausches (Flashback) auch dann zur Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen, wenn im übrigen keine medizinischen oder psychologischen Befunde vorliegen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen würden (vgl. das Urt. d. Senats v. 6.9.1988, DÖV 1989, 274 = VBlBW 1989, 146 = Die Justiz 1989, 100 mit Hinweisen auf die einschlägigen wissenschaftlichen Stellungnahmen, darunter das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr", a.a.O., S. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 10 S 163/95

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Je länger der Zeitraum ist, desto mehr spricht für die Regelmäßigkeit der Einnahme (vgl. Beschl. v. 9.8.1994, a.a.O.; Urt. v. 6.9.1988 - 10 S 2334/87 -, NJW 1989, 1625).
  • OVG Hamburg, 31.07.1996 - Bs VI (VII) 176/95

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Gewohnheitsmäßiger Cannabisgenuß liegt nämlich auch dann vor, wenn das Rauschmittel nicht in regelmäßigen, sondern nur in unterschiedlich langen Zeitabständen, jedoch über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder eingenommen wird, wobei um so mehr für die Gewohnheitsmäßigkeit spricht, je länger der Zeitraum ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 6.9.1988, NJW 1989, 1625 ; Beschl. v. 9.8.1994, VBlBW 1995, 196, 198).
  • VG Arnsberg, 21.12.1994 - 6 L 2538/94
  • VG Braunschweig, 12.11.1992 - 1 B 1228/92

    Rauschmittel; Geeignetheit eines Fahrerlaubnisinhabers; Drogenabhängigkeit;

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